Datenschutz

Postsportverein Memmingen

1. Zur Erfüllung der Satzungsgemäßen Aufgaben des Vereines und der Verpflichtung, die sich aus der Mitgliedschaft im Bayerischen Landessportverband ( BLSV) und aus der Mitgliedschaft in dessen zuständigen Sportfachverbänden ergeben, werden im Verein unter Beachtung der Gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) folgende Personengebundenen Daten von Vereinsmitgliedern digital gespeichert: Name, Adresse, Beruf, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Geburtsdatum, Funktionärs und Ehrungsdaten, Bankverbindung, Abteilungszugehörigkeit und Eintrittsdatum. Die digitale Erfassung der Daten erfolgt und der Maßgabe, dass die Mitglieder mit der Beitragserklärung zustimmen.

2. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein tätigen ist es untersagt, Personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgaben Erfüllung gehörenden Zweck zu Verarbeiten, bekannt zu geben, dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitgliedes aus dem Verein fort.

3. Als Mitglied des Bayerischen- Sportverbandes ist der Verein verpflichtet im Rahmen der Bestandsmeldung folgende Daten seiner Mitglieder an den BLSV zu melden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Sportartenzugehörigkeit. Die Meldung dient zu Verwaltungs- und Organisationszwecken des BLSV. Soweit sich aus dem Betreiben bestimmter Sportarten im Verein eine Zuordnung zu bestimmten Sportfachverbänden ergibt, werden diesen für deren Verwaltungs- und Organisationszwecke bzw. zur Durchführung des Wettkampf Betriebes die erforderlichen Daten betroffener Vereinsmitglieder zur Verfügung gestellt.

4. Zur Wahrnehmung Satzungsgemäßer Mitgliederrechte kann bei Verlangen der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Mitgliedern bei Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewähren.Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden Personenbezogene Daten soweit sie die Kassengeschäfte betreffen, entsprechende der Steuerrechtlich bestimmten Fristen aufbewahrt.

5. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden Personenbezogene Daten soweit sie die Kassengeschäfte betreffen, entsprechende der Steuerrechtlich bestimmten Fristen aufbewahrt.

6. Mitglieder, die gegen die Verarbeitung ihrer personengebundenen Daten zur Bekanntgabe von Jubiläen in der Vereinszeitung usw. sind, haben dies rechtzeitig schriftlich dem Vorstand anzuzeigen.